Förderung von Zuwendungen zur „Stärkung der Modellierungskompetenz zur Ausbreitung schwerer Infektionskrankheiten“
Datenbasierte und modellgestützte Studien sind – wie in der aktuellen COVID-19- und auch in möglichen zukünftigen Pandemien – ein wichtiges Instrument zur Vorhersage der epidemiologischen Ausbreitung von schweren Infektionskrankheiten. Sie aggregieren verfügbares Wissen, machen es interpretierbar und treffen Vorhersagen zum weiteren Infektionsgeschehen, auch unter Berücksichtigung von populationsbezogenen nicht-pharmakologischen Maßnahmen zu dessen Eindämmung. Modellierungen bieten damit auch eine wissenschaftliche Basis für zu treffende politische Entscheidungen über Interventionsmaßnahmen zur Eingrenzung des Infektionsgeschehens.
Für diese Modellierungen müssen eine Reihe von Annahmen getroffen werden, die sich stark auf die Verlässlichkeit der modellgestützten Prognosen auswirken. Um möglichst robuste Aussagen zu erreichen, muss daher bei der Auswahl und Festlegung der Modellannahmen und -parameter die Expertise aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen einbezogen werden. Methoden des maschinellen Lernens können dabei helfen, epidemiologische Standardmodelle zu verbessern.
Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, durch die Vernetzung der in Modellierungen tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untereinander sowie durch den wissenschaftlichen Austausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit den umgebenden relevanten Fachdisziplinen eine strukturelle Stärkung der Modellierungskompetenz in Deutschland mit Bezug auf Infektionsgeschehen zu erreichen, um so bei der gegenwärtigen, aber auch bei zukünftigen Pandemien optimal aufgestellt zu sein.
Der Zuwendungszweck besteht darin, dass interdisziplinäre Forschungsverbünde zu populationsbezogenen Modellierungen von Infektionsgeschehen gefördert werden. Zusätzlich soll eine übergreifende Koordinierungsstruktur zur Stärkung der fachlichen Basis und Vernetzung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untereinander eingerichtet werden.
Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte zu innovativen Modellierungsstudien zum populationsbezogenen Verlauf schwerer Infektionserkrankungen, wie z. B. der gegenwärtigen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten Pandemie, und darüber hinaus zur Wirksamkeit von vorwiegend nicht-pharmakologischen Interventionsmaßnahmen auf Bevölkerungsebene zur Begrenzung des Infektionsgeschehens.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung sowie Sozialversicherungsträger. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), in Deutschland verlangt.
Zudem sollen die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens
- sowie Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen2.
Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen3. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO der Kommission im Rahmen des schriftlichen Antrags.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:
DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228/3821-1210
Telefax: 0228/3821-1257
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Die gesamte Bekanntmachung finden Sie hier.