Newsletter Anmeldung

Newsletter Subscription

Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19 (Long-Covid)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19 (Long-Covid) veröffentlicht.

Im Zuge der seit über einem Jahr andauernden SARS-CoV-2 Pandemie haben sich weltweit Millionen Menschen infiziert. Nach aktuellen Einschätzungen treten bei ca. 10 % der Infizierten langfristige Symptome auf, die mehrere Wochen oder Monate andauern können. Dies wird aktuell als „Long-Covid“ oder „Post-Covid-Syndrom“ bezeichnet. Die nach derzeitigem Kenntnisstand häufigsten Spätsymptome sind Fatigue, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche und Atemnot. Weitere Symptome sind Übelkeit, Appetitlosigkeit, Durchfall, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Schwindel, Schmerzen oder psychische Symptome.

Angesichts der Neuartigkeit von Covid-19 und der noch sehr geringen Erkenntnislage zu den Spätsymptomen der Krankheit besteht hoher Bedarf an wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen über diese Krankheitsausprägungen und zu einer angemessenen Versorgung. Dies ist Gegenstand dieser Förderrichtlinie.

Auf Grund der Neuartigkeit der „Long-Covid“-Erkrankung haben unterschiedliche Akteure bundesweit begonnen, Informationen und Wissen zu Long-Covid zu generieren. Dies geschieht jedoch zum Teil lokal und unabgestimmt. Ergänzend zu den bestehenden Aktivitäten zielt diese Fördermaßnahme daher darauf ab, möglichst zeitnah den verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Spätsymptome von Covid-19 zu erschließen, weiterzuentwickeln und für die Anwendung in der Praxis zugänglich zu machen. Es sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die komplementär zu den bestehenden nationalen und internationalen Aktivitäten sind. Bereits bestehende Patientenkohorten bzw. vorhandene Daten und Bioproben sollen genutzt und wo möglich aufeinander abgestimmt werden. Ziel der Fördermaßnahme ist es, das zum Teil nur lokale Wissen und die Erfahrungen zu Spätsymptomen von Covid-19 zu erschließen. Basierend auf diesem Wissen wird eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Spätsymptomen möglich sein, was sich in entsprechenden Therapiekonzepten niederschlagen wird. Zudem werden die Ergebnisse der Projekte Aufschluss darüber geben, wo weitere Forschungsbedarfe im Zusammenhang mit „Long-Covid“ liegen.

Zuwendungszweck ist die Förderung von Forschungs- und Vernetzungsprojekten, sowie eine schnelle und umfassende Auswertung der vorhandenen Daten zum Beispiel durch die Einstellung von zusätzlichem Personal.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.

Gefördert werden interdisziplinäre Verbundforschungsvorhaben zu kurzfristig beantwortbaren wissenschaftlichen Fragestellungen zu Spätsymptomen von Covid-19.

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefon: 0228/3821-2400
E-Mail:

Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Die gesamte Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3630.html