Neues EuGH Urteil zur Bestrahlung von Pflanzenzellen
Bekanntmachung des EuGHs vom 07.02.2023
Verfahren zur genetischen Veränderung: Der Gerichtshof konkretisiert den Status der In–vitro–Zufallsmutagenese
Das Urteil des EuGHs bestätigt die Ausnahme der in-vitro-Zufallsmutagenese von der Richtlinie 2001/18/EG.
Damit fällt diese Technik nach wie vor nicht unter die strenge GVO-Richtlinie.
Die gesamte Pressemitteilung inklusive der Begründung des EuGHs finden Sie hier.
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