Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW
Innovative Werkstoffe und Intelligente Produktion
Für eine erfolgreiche Transformation des Wirtschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen spielt die Industrie eine besondere Rolle. Die Technologiefelder „Werkstoffe“ und „Produktion“ als industrielle Stärken sind hier zentrale Faktoren für die nordrhein-westfälische Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Als Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen (RIS) bilden sie eine unverzichtbare Basis für neue Produkte und Anwendungen und werden im EFRE.NRW 2021-2027 über Innovationswettbewerbe umgesetzt.
Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW“ unterstützt Wirtschaft und Wissenschaft, die Wertschöpfungskette von der Werkstofferzeugung bis hin zur -verwertung zu schließen. Ziel ist es, Potentiale in den Bereichen Werkstoffentwicklung, Produktionstechnologie, Produktionsprozesse sowie Produktinnovationen zu heben und so neue Perspektiven für die Industrie zu schaffen.
Die Förderung umfasst das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien. Gefördert werden:
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- die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien
- die Entwicklung neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren
- die Entwicklung alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz
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Vernetzte autonome Prozesse („Smart Factories“), künstliche Intelligenz, digitale Fertigungstechnologien und intelligente Logistikabläufe sind dabei Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle in allen Industriebranchen.
Teilnahmeberechtigte Organisationen:
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- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- große Unternehmen
- kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
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Antragsverfahren
Beim Innovationswettbewerb Industrie.IN.NRW kommt ein zweistufiges Antragsverfahren (Skizze + Vollantrag) zur Anwendung. Die eingegangenen Projektskizzen werden auf Basis der Auswahlkriterien in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht sowie mit Blick auf ihre gesellschaftliche Relevanz geprüft und bewertet.
Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden des Wettbewerbs über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).
Termine und Fristen
- Aufrufstart: Freitag, 03. Februar 2023
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: Donnerstag, 04. Mai 2023, 16 Uhr
Die Förderbekanntmachung und weitere Informationen finden Sie hier.
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