„Bioökonomie International 2021“– Die achte Runde der Förderung ist geöffnet!
„Bioökonomie International 2021“ im Überblick
Ziele des Programms
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in Verbünden aus deutschen und brasilianischen (Modul 1) bzw. deutschen und russischen Partnern (Modul 2), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden. Das BMBF beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie1 im internationalen Kontext zu stärken.
Die Verbundvorhaben sollen den Bezug zu mindestens einem der in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:
- biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie (Mikroorganismen, Algen, Pilze, Bakterien, Pflanzen; Insekten etc.);
- konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung etc.);
- Potenziale und Grenzen der Bioökonomie;
- Transfer in die Anwendung (Wertschöpfungsnetze etc.);
- Bioökonomie und Gesellschaft (Wechselwirkungen, Zielkonflikte etc.);
- globale Forschungskooperationen.
Einen Schwerpunkt der Ausschreibung bilden die Themen des Bausteins „Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie“. Hierzu zählen neben weiteren:
- Arbeiten zum Verständnis und der Modellierung von biologischen Systemen;
- Projektskizzen zur Erforschung und Etablierung neuartiger Produktionsorganismen für die Primärproduktion und die industrielle Produktion;
- Forschungsansätze zur Entwicklung bzw. Weiterentwicklung innovativer biotechnologischer Verfahrenskonzepte für biobasierte Produktionssysteme sowie
- Forschungsarbeiten, die auf die nachhaltige Erzeugung biogener Ressourcen abzielen.
Diese Voraussetzungen müssen Antragssteller erfüllen:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Laufzeit & Art der Förderung:
- Die Laufzeit der zu fördernden Projekte beträgt in der Regel bis zu drei Jahre.
- Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt.
Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten:
- Personal;
- zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
- Verbrauchsmaterialien;
- Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
- Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
- Vergabe von Aufträgen.
Zweistufiges Antragsverfahren – Antragsfrist:
19.03.2021 13:00 Uhr CET.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Ihren Antrag können Sie hier einreichen.