Bf3R-Forschungsförderung im Bereich 3R – Replacement, Reduction und Refinement
Die Bf3R-Forschungsförderung des BfR wird alle zwei Jahre im Frühjahr (i.d.R. Ende März) ausgeschrieben und fördert Forschungsprojekte, die das 3R-Prinzip adressieren und dem Ersatz und der Reduktion von Versuchstieren in Bereichen der medizinischen Forschung oder biologischen Grundlagenforschung dienen oder die Erkennung, Einstufung und Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei Versuchstieren und die Verbesserung der Haltungsbedingungen bei Versuchstieren zum Ziel haben. Das Gesamtbudget von ca. 350.000 Euro pro Jahr ermöglicht die Förderung von bis zu zehn Projekten mit einem Fördervolumen von ca. 35.000 Euro pro Jahr und einer Gesamtlaufzeit von bis zu drei Jahren.
Ziel der Bf3R-Forschungsförderung
Insbesondere jungen Nachwuchswissenschaftler/innen soll die Möglichkeit gegeben werden, innovative und gewagte Forschungsideen, die etabliertes Wissen herausfordern und konventionelle Hypothesen hinterfragen, im Rahmen einer proof-of-concept Studie zu bearbeiten, um experimentelle Daten für eine erfolgreiche Bewerbung bei größeren Förderprogrammen (z. B. DFG, BMBF) zu sammeln.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungskapazität. Bewerben können sich Wissenschaftler/innen aller Fachdisziplinen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) aber auch Promovierende, sofern sie die für die Durchführung des Projekts benötigte Laborausstattung nachweisen können und eine erfolgreiche Bearbeitung des Projekts ersichtlich ist.
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