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Förderung der Begleitforschung zur Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Richtlinie zur Förderung der Begleitforschung zur Modellregion Bioökonomie im Rheinischen Revier bekannt gegeben.

Das BMBF fördert im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie sowie des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen eine breite Vielfalt von vielversprechenden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) aus dem Bereich der Bioökonomie im Rheinischen Revier. Das Ziel, der Aufbau einer Modellregion Bioökonomie, geht jedoch darüber hinaus.

Ziel der vorliegenden Förderrichtlinie ist es, die Entwicklung der Modellregion Bioökonomie insgesamt sowie insbesondere das Zusammenspiel und die ­Hürden bei der Anwendung neuen Wissens kontinuierlich zu verfolgen, zu analysieren und die gesammelten Er­fahrungen für andere Regionen und Anwendungskontexte zur Verfügung zu stellen.

Zu diesem Zweck wird ein Verbund gefördert, der Fragen beantwortet und Aspekte bearbeitet und erforscht, die für den Erfolg der Modellregion Bioökonomie von besonderer Bedeutung sind.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhoch­schulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer-Einrichtungen mit Sitz in Deutschland und deutsche Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Förderdauer beträgt zunächst bis zu fünf Jahre. Abhängig von einer Zwischenbegutachtung frühestens nach drei Jahren und der weiteren Entwicklung der Modellregion sind weitere Förderphasen möglich.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
http://www.ptj.de

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.

Einreichungsfrist ist der 31. Mai 2021.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie“
(https:/​/​www.bmbf.de/​bioökonomie).

 Die gesamte Bekanntmachung finden Sie unter: 
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3406.html