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„Zukunftscluster-Initiative“ (Clusters4Future) des BMBF geht in die nächste Runde 

Ziel der Förderung ist es, auf der Grundlage exzellenter Forschung und ihrer Ergebnisse regionale Partner in Innovationsnetzwerken zu verbinden. Neueste Technologien, wissenschaftliche Methoden und Instrumente sollen damit schnellstmöglich in Anwendungen und Wertschöpfung überführt werden. 

Zum Start des Ideenwettbewerbs „Clusters4Future“ des BMBF gingen in der ersten Einreichungsrunde Ende 2019 / Anfang 2020 137 Vorschläge für eine neue Generation von Innovationsnetzwerken zur Förderung einer Konzeptionsphase eingereicht. Eine hochrangige Expertenjury hat daraus die besten 16 Wettbewerbsbeiträge aus 10 Bundesländern für die nächste Förderrunde empfohlen.
Nun startet der nächste Aufruf zur Einreichung von Wettbewerbsideen für regionale Innovationsnetzwerke

Zuwendungsempfänger:
Für die Konzeptionsphase sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz im nichtwirtschaftlichen Bereich antragsberechtigt.
Für die Umsetzungsphasen sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt.

Verfahren:
Das Antragsverfahren ist sowohl für die Konzeptionsphase als auch für die Umsetzungsphasen zweistufig angelegt.

Konzeptionsphase
1.
Vorlage und Auswahl der Wettbewerbsskizzen
Für die Auswahlentscheidung über die Förderung der sechsmonatigen Konzeptionsphase sind dem Projektträger bis spätestens 16. Februar 2021 Wettbewerbsskizzen in deutscher Sprache unter Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ einzureichen. Sie ist dem Projektträger zusätzlich zum easy-Online-Verfahren auch je einmal sowohl in Papier- als auch als druckbare pdf-Datei in elektronischer Form auf einem geeigneten Speichermedium vorzulegen.
Die eingegangenen Wettbewerbsskizzen werden von einer vom BMBF berufenen unabhängigen Jury bewertet. Das Ergebnis der auf der Grundlage der Jurybewertung getroffenen Auswahlentscheidung wird den Einreichenden der Skizzen schriftlich mitgeteilt. Beabsichtigt ist, etwa 15 Skizzeneinreicher zur Antragstellung aufzufordern. Antragsteller bzw. Projektkonsortien, die in einer Wettbewerbsrunde nicht zum Zuge gekommen sind, steht es frei, sich in einer folgenden Wettbewerbsrunde erneut zu bewerben.

2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren für die Konzeptionsphase
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Einreicher der positiv bewerteten Wettbewerbsskizzen unter Angabe detaillierter Informationen schriftlich aufgefordert, bis zu einem erst nach der Auswahlentscheidung zu den Skizzen festgelegten Termin vollständige formale Anträge für die Konzeptionsphase in elektronischer und in Papierform beim Projektträger einzureichen. Zur Erstellung ist das Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen.
Projektträger und BMBF prüfen diese Anträge in Bezug auf die Kongruenz mit den von der Jury positiv bewerteten Wettbewerbsskizzen und auf die Zuwendungsfähigkeit der beantragten Ausgaben/Kosten. Auf dieser Grundlage treffen sie die Förderentscheidung.

Erste Umsetzungsphase
1.
Vorlage der in der Konzeptentwicklungsphase erstellten Konzepte
Am Ende der Vorhabenlaufzeit für die Konzeptentwicklung reichen die geförderten Konsortien durch ihren Sprecher ihre im Rahmen des Projekts entwickelte Clusterstrategie zusammen mit Skizzen der in der ersten Umsetzungsphase geplanten Projekte in deutscher Sprache ein.
In der Gliederung der Clusterstrategie sind die Einreicher grundsätzlich frei. Es wird jedoch empfohlen, sich dabei an den Zielen der Förderrichtlinie zu orientieren.
Den Schwerpunkt sollte hier jeweils eine Profilbeschreibung („Ist-Zustand“) sowie eine die eigenen Stärken und Schwächen berücksichtigende Entwicklungsplanung („Soll-Zustand“) bilden.
Eine unabhängige Jury bewertet die Tragfähigkeit und die Umsetzungspotenziale der Clusterstrategie einschließlich der vorgesehenen Umsetzungsprojekte hinsichtlich ihres erwarteten Beitrags zu den Zielen der Bekanntmachung.
Basierend darauf empfiehlt sie, gegebenenfalls auch unter zusätzlicher Einbindung von Fachgutachtern, bis zu sieben regionale Innovationsnetzwerke für die Förderung in der „Zukunftscluster-Initiative“, die zur Abgabe ausgearbeiteter Projektanträge für die erste Umsetzungsphase aufgefordert werden. Dabei gibt sie auch ein Votum in Bezug auf die Projekte ab, die aus ihrer Sicht bei den sieben ausgewählten Clustern gefördert werden sollen.
Nach abschließender Entscheidung hierzu durch den Zuwendungsgeber erhalten alle Bewerber eine schriftliche Information, ob und für welche Projekte − gegebenenfalls mit Anpassungen − eine Antragstellung erfolgen kann. Zusätzlich wird eine Frist für die Einreichung vorgegeben.

2. Vorlage von förmlichen Zuwendungsanträgen für die erste Umsetzungsphase
Der Erstellung der Anträge sind die Richtlinien des BMBF für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis zugrunde zu legen. Zudem ist das Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen. Eventuelle Anmerkungen und Empfehlungen der Jury aus der Strategie- und Projektbewertung sind bei der Erstellung der Förderanträge zu berücksichtigen.
Die eingegangenen Anträge werden von BMBF und Projektträger bewertet und geprüft. Im Ergebnis dieser Antragsprüfung treffen BMBF und Projektträger die abschließende Förderentscheidung.

Strategie des Clusters und Förderanträge für die zweite und dritte Umsetzungsphase 
In der ersten oder zweiten Phase im Rahmen der „Zukunftscluster-Initiative“ geförderte Cluster können grundsätzlich auch Fördermittel für eine sich anschließende nächste Umsetzungsphase erhalten. Auswahl- und Entscheidungsverfahren für die Weiterförderung im Rahmen der „Zukunftscluster-Initiative“ sowie die Förderung der Projekte verlaufen analog wie für die erste Förderphase beschrieben.
Im Unterschied zur ersten Umsetzungsphase wird hier die Entscheidung über die Weiterförderung und über die für eine Förderung in Frage kommenden Projekte durch Jury und Zuwendungsgeber jedoch auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Strategie des Clusters, einem Ergebnisbericht über die laufende Umsetzungsphase und einer Beschreibung der für die Umsetzung der fortgeschriebenen Strategie neu geplanten Projekte und Maßnahmen getroffen.
Der Einreichungstermin wird den Sprechern der jeweils betroffenen Cluster in der „Zukunftscluster-Initiative“ vom Projektträger etwa 2 ½ Jahre nach Beginn der laufenden Umsetzungsphase mit separatem Schreiben bekannt gegeben. Wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass von den Clustern mindestens 80 % der insgesamt bewilligten Mittel der laufenden Umsetzungsphase abgerufen wurden.

Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Voraussetzung für eine Förderung ist grundsätzlich eine positive Begutachtung der Wettbewerbsskizze (Konzeptionsphase) sowie der Strategie des Clusters und der geplanten Vorhaben (Umsetzungsphase) durch eine unabhängige Jury. Wesentlich dafür ist, dass die geplanten Eckpunkte der Strategieentwicklung bzw. die Strategie selber in sich konsistent und geeignet sind, Ergebnisse grundlegender Forschung schnell in die Anwendung zu überführen und dadurch das Entstehen neuer technologie- und disziplinübergreifender Wertschöpfungsketten in einer internationalen Spitzenposition zu ermöglichen. 

Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Projektträger vorab wird empfohlen. Beauftragt ist: Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich LGF

Ansprechpartner ist:
Herr Dr. Florian Welter
Telefon: 0 24 61/61-90 51
E-Mail:  

Gesamte Förderbekanntmachung unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3229.html