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BMBF-Förderung: Verbundforschung zu Tumorheterogenität, klonaler Tumor-Evolution und Therapieresistenz

Verbundforschung zu Tumorheterogenität, klonaler Tumor-Evolution und Therapieresistenz

Ein vorrangiges Ziel der Nationalen Dekade gegen Krebs ist es, die Behandlung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Zwar steht den Onkologinnen und Onkologen heute ein breites Spektrum an Behandlungsstrategien zur Verfügung, doch sind die meisten fortgeschrittenen Tumorerkrankungen nach wie vor unheilbar. Ein wesentlicher Grund dafür ist der dynamische Charakter von Krebserkrankungen und die daraus resultierende Tumorheterogenität; das heißt, das Vorliegen voneinander unterschiedlicher (heterogener) Krebsklone in ein und demselben Menschen.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Gefördert werden sollen insgesamt ein bis zwei schlagkräftige, international konkurrenzfähige Forschungsverbünde, sollen sich auf das Themenfeld „Translationsforschung zur humanen Tumorheterogenität, zur klonalen Evolution in Tumoren und zur Entstehung und Überwindung von Therapieresistenz“ konzentrieren. Jeder Forschungsverbund soll aus fünf bis neun experimentellen, theoretischen und klinischen, thematisch abgegrenzten Arbeitsgruppen, beispielsweise aus den Bereichen klinische Onkologie, Krebsgenomik, Entwicklungsbiologie, Evolutionsbiologie, Biochemie, Biophysik, Biostatistik oder Bioinformatik, bestehen und interdisziplinär organisiert sein. Unter einer Arbeitsgruppe wird ein Forschungsteam unter der Führung eines Projektleiters bzw. einer Projektleiterin verstanden. Jede Arbeitsgruppe bearbeitet gemeinsam eine definierte Forschungsfrage, die sich synergistisch in die Ziele des Forschungsverbundes integriert.
Die Nutzung anspruchsvoller analytischer oder rechnergestützter Methoden und die Integration mehrerer Datenebenen (z. B. mehrere Omics-Ebenen einschließlich der Sequenzierung von kompletten Genomen, klinische Daten, Bildgebungsdaten, Daten über aktuelle und frühere Medikationen) ist dafür erforderlich.
Um der Komplexität des Themas gerecht zu werden, soll der zu fördernde Forschungsverbund einen jeden der folgenden Aspekte adressieren und die geplanten Arbeiten unter Verwendung einer schlüssigen Forschungshypothese aufeinander abstimmen:
1. Methoden zur Erforschung der Tumorheterogenität: Entwicklung, Verbesserung, Validierung
2. Mechanismen der Tumorheterogenität: Identifizierung, Analyse, Bewertung aus klinischer Perspektive
3. Personalisierte Behandlungskonzepte: Entwicklung, Verbesserung, Evaluierung

Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
In den Forschungsverbund müssen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partner aus Wissenschaft und Praxis einbezogen werden. Dazu gehören auch Krebspatienten und Krebspatientinnen oder ihre Vertretungen. Die beteiligten Wissenschaftler müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung in ihren jeweiligen Themenfeldern ausgewiesen sein.
Der ausgewählte Forschungsverbund soll zu seiner inhaltlichen Beratung einen externen wissenschaftlichen Beirat etablieren. Beiratsmitglieder sind zu den Verbundtreffen einzuladen.

Art und Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Für die Förderung der ein bis zwei gemäß Kapitel 2 breit aufgestellten, groß und schlagkräftig angelegten Forschungsverbünde können über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren die erforderlichen Mittel beantragt werden. Hierbei wird die Förderung voraussichtlich zunächst nur für die ersten drei Laufzeitjahre gewährt. Die Verbünde sollen nach etwa zweieinhalb Jahren einer Zwischenbegutachtung unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums unterzogen werden.

Verfahren
Zweistufiges Antragsverfahren; In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27. April 2021, 12.00 MEZ zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums bewertet. Aussichtsreiche Kandidaten werden zu einer Präsentation („Hearing“) vor diesem Begutachtungsgremium eingeladen. Die erfolgreichen Antragstellenden erhalten hierzu zu einem späteren Zeitpunkt nähere Informationen. Bewertungskriterien sind: Passfähigkeit, Qualität, Qualifikation, Innovationspotential, Organisation und Steuerung.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizze unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung in deutscher Sprache und Formantrag) vorzulegen.

Abwicklung der Fördermaßnahme durch folgenden Projektträger (PT):

DLR Projektträger, Bereich Gesundheit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Ansprechpersonen:
Dr. Peter Südbeck; Telefon: 0228/3821-1216
E-Mail:  

Dr. Axel Aretz; Telefon: 0228/3821-1151
E-Mail:  

Gesamte Ausschreibung unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3226.html 

 

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