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Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ (Modul I)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Richtlinie zur Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ (Modul I) bekannt gegeben (Dritte Bekanntmachungsrunde).

Zu den zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt. Mit der im Januar 2020 verkündeten Nationalen Bioökonomiestrategie verfolgt die Bundes­regierung den Wandel von einer weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf erneuerbaren Ressourcen beruhenden, rohstoffeffizienteren und kreislauforientierten Wirtschaft und übernimmt damit Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung, die Lösungen für diese Herausforderungen bietet.

Mit der Förderung wird ein doppeltes Ziel verfolgt: Zum einen sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis dieser Veränderungsprozesse leisten und die relevanten Zusammenhänge ganzheitlich erfassen.

Zum anderen sollen die Themen der Bioökonomie als sichtbares Forschungsfeld in den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Kultur- und Geisteswissenschaften etabliert werden. Die Förderung zielt darauf, Bioökonomie langfristig in der universitären Lehre und Forschung zu verankern.

Zu diesem Zweck fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchsgruppen aus den genannten Wissenschaftsdisziplinen. Damit werden Impulse für die Verankerung von Bioökonomie als sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Forschungsfeld – auch innerhalb von natur- oder technikwissenschaftlich ausgerichteten Instituten – und für die Institutionalisierung einer an gesellschaftlichen Herausforderungen orientierten Perspektive auf die Bioökonomie gegeben. Die Förderung ist Teil des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“ (https:/​/​www.bmbf.de/​pub/​Biooekonomie_als_gesellschaftlicher_Wandel.pdf), das neben der Förderung von Nachwuchsgruppen weitere Fördermodule umfasst, darunter ein Monitoring der Bioökonomie.

Gefördert werden Forschungsvorhaben von Nachwuchsgruppen aus den Sozial-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften, aber auch den Kultur- und Geisteswissenschaften an Hochschulen oder außerhochschulischen Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Die Zusammensetzung der Nachwuchsgruppen sollte sich aus der jeweiligen Themenstellung ergeben.

Sofern natur- oder technikwissenschaftliche Expertise erforderlich ist, können auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechendem Profil in die Gruppe integriert werden.

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
In der Regel werden Forschungsvorhaben als Einzelprojekte bis zu fünf Jahre gefördert.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
http://www.ptj.de

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich zunächst Projektskizzen in elektronischer Form (MS-Word- oder PDF-Datei) zuzuleiten. Einreichungsfrist ist der 15. Juli 2021.

Die Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ 
(https:/​/​www.bmbf.de/​bioökonomie).

Die gesamte Bekanntmachung finden Sie unter: 
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3394.html