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Förderung von transnationalen Forschungsprojekten, die Entwicklung und Übertragung von antimikrobieller Resistenz verhindern oder reduzieren

Die aktuelle Bekanntmachung der Förderrichtlinie “JPIAMR” (Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance) zielt auf die Bekämpfung der steigenden Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen ab.

Zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen wird ein OneHealth-Ansatz benötigt, da resistente Bakterien, genetische Elemente und Antibiotika in Mensch, Tier und Umwelt auftreten. Die abnehmende Wirkung bestehender Antibiotika sowie die geringe und unzureichende Anzahl neuer Antibiotika in Entwicklung unterstreicht die Dringlichkeit, das Auftreten und die Übertragung von Antibiotikaresistenz zu verstehen.

Der Zuwendungszweck ist daher die Unterstützung der wissenschaftlichen Entwicklung und/​oder Untersuchung von Interventionen, die erheblichen Einfluss auf die Verhinderung oder Verminderung von Entstehung und Übertragung von Antibiotikaresistenz haben und die Wechselwirkungen zwischen oder innerhalb der OneHealth-Sektoren Mensch, Tier und Umwelt berücksichtigen.

Faktoren wie Unterschiede in Kultur und Verhalten, Gesundheitssystemen, Verschreibungsgewohnheiten, Antibiotikaverbrauch, Wassernutzung, Sanitärmaßnahmen, landwirtschaftliche Praktiken, Medikamentenproduktion, Gülle- und Abwasserbehandlung, die Resistenzsituation vor Ort einschließlich in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen (LMIC) erfordern unterschiedliche Umsetzungsstrategien.

In der JPIAMR haben sich 30 Förderorganisationen zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Maßnahme zur Förderung multinationaler kooperativer Forschungsprojekte im Bereich Antibiotikaresistenzen durchzuführen.

Die Bekanntmachung richtet sich an klinisch, experimentell oder sozialwissenschaftlich orientierte Arbeitsgruppen aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und/​oder industriellen Partnern, die in transnationalen Verbünden zusammenarbeiten.
Es müssen also stets Forschergruppen aus mindestens drei Ländern beteiligt sein. Unter den Förderern müssen zwei EU-Mitgliedstaaten oder assoziierte Staaten beteiligt sein. 

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Verbundprojekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren mit höchstens 300 000 Euro bei einem bzw. 500 000 Euro bei zwei deutschen Partnern pro Konsortium gefördert werden. 

Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. 
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Joint Call Secretariat, das bei der ANR (Frankreich) angesiedelt ist, bis spätestens 16. März 2021, 12.00 Uhr MEZ zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/​oder elektronischer Form vorzulegen. 

Die gesamte Ausschreibung finden Sie unter: 
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/12432.php