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Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

Für viele Diagnose- und Therapiemaßnahmen liegt derzeit noch kein empirisch erbrachter Nachweis des Nutzens vor – man spricht von Lücken in der medizinischen Evidenz bzw. Evidenzlücken.
Einige dieser Evidenzlücken werden von klinischen Studien, die durch die Industrie initiiert und finanziert werden, nicht ausreichend adressiert. Dazu gehören beispielsweise Studien zur Erweiterung des Anwendungsgebiets von bereits zugelassenen Arzneimitteln, Studien zu seltenen Erkrankungen und zu psychotherapeutischen oder operativen Verfahren. In diesen Fällen sind meist wissenschaftsinitiierte klinische Studien (investigator initiated trials, IITs) notwendig, um die Potenziale zur Verbesserung der Patientenversorgung zu heben. Ausreichende eigene Finanzmittel für die Durchführung dieser Studien stehen den Institutionen meist nicht zur Verfügung, so dass die Förderung durch die öffentliche Hand notwendig ist, um diese Evidenzlücken zu schließen.

Ziel dieser Förderinitiative ist das Schließen von Evidenzlücken, die eine hohe Relevanz für die betroffenen Patien­tinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung dieser Menschen in Deutschland haben.

Zweck der Förderinitiative ist die Förderung wissenschaftsinitiierter klinischer Studien und systematischer Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards sowie von Konzeptentwicklungsphasen für klinische Studien oder systematische Übersichtsarbeiten. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die auf das Schließen von Evidenzlücken abzielen und eine hohe Relevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem aufweisen.

Gegenstand der Förderung: Die Förderinitiative ist in drei Fördermodule unterteilt
Modul 1: konfirmatorische und explorative klinische Studien
Modul 2: systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien
Modul 3: Patientenbeteiligung in der Konzeptentwicklungsphase
Gefördert werden in der Regel Einzelvorhaben.

Antragsberechtigt: Für alle Module gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen).
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind nur in besonderen Ausnahmefällen antragsberechtig.

Antragsverfahren: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 25. Oktober 2022 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt: DLR Projektträger – Bereich Gesundheit; Telefon: 0228/3821-1210

Angebot einer Online-Informationsveranstaltung des Projekträgers:
07.09.2022, ab 10 Uhr, weitere Details und den Anmeldelink finden sie hier.