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BMBF Förderrichtlinie Ideenwettbewerb „Neue Produkte für die Bioökonomie“

Die Bundesregierung hat in der „Nationalen Bioökonomiestrategie“ das Ziel formuliert, Deutschlands Vorreiterrolle in der Bioökonomie zu stärken und die Technologien und Arbeitsplätze von morgen zu entwickeln. Gleichzeitig bekennt sich die Bundesregierung mit der Strategie zu ihrer globalen Verantwortung in der international vernetzten Bioökonomie.

Förderziel ist die niedrigschwellige Umsetzung von Ideen und Forschungsergebnissen in kommerzielle Anwendungen für die Bioökonomie. Der Ideenwettbewerb stellt ein wichtiges und in diesem Zuschnitt einzigartiges Instrument der Bundesregierung dar, innovative Forschungsideen bioökonomisch nutzbar zu machen, indem sie in einem einfach zugänglichen Verfahren von der Sondierung bis zur Machbarkeit gefördert werden.
Die Neufassung der Förderrichtlinie dient daher dem Zuwendungszweck, (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu ermöglichen, sehr frühe und risikoreiche Produktideen für die Bioökonomie auszuarbeiten und die technische Umsetzung sowie die Sondierung wirtschaftlicher Verwertungsoptionen, gegebenenfalls auch im Rahmen einer Ausgründung, vorzubereiten. Die bisherigen Erfahrungen aus dem Ideenwettbewerb wurden dabei berücksichtigt, um erfolgversprechende, neue Ansätze und deren wirtschaftliche Verwertung noch gezielter zu unterstützen.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit der „Nationalen Bioökonomiestrategie“, siehe 
https://www.bmbf.de/SharedDocs/Publikationen/de/bmbf/pdf/nationale-biooekonomiestrategie_3341.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Sondierung von neuen Produktideen für eine biobasierte Wirtschaft sowie Machbarkeitsuntersuchungen zu deren technischer Umsetzbarkeit. Die Bekanntmachung ist themenoffen und umfasst alle Bereiche der Bioökonomie im Sinne der „Nationalen Bioökonomiestrategie“.

Die Förderung erfolgt in der Regel in zwei Phasen:
Phase 1 – 12-monatige Sondierungsphase
Gefördert wird die vertiefte Ausarbeitung der Produktidee, die Erstellung eines Entwicklungsplans für die technische Umsetzung und die Akquise geeigneter Partner mit der erforderlichen wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Expertise gefördert. Hauptbestandteil der zwölfmonatigen Sondierungsphase ist eine erste wirtschaftliche und marktseitige Betrachtung der Produktidee.
Die Förderung der Sondierungsphase erfolgt ausschließlich als Einzelprojekt.

Phase 2 – Machbarkeitsphase
Hier werden grundlegende Untersuchungen zur technischen Machbarkeit der Produktidee gefördert. Die Verwertungsstrategie soll weiter ausgearbeitet werden. Diese Phase erfolgt in der Regel als Verbundprojekt (in begründeten Ausnahmefällen auch Einzelprojekte).
Die beteiligten Partner wurden in der Regel zuvor in der Sondierungsphase ermittelt.

Antragsberechtigt:
Phase 1: Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, wie Hochschulen und außerhochschulische Forschungs- und Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler, forschungsorientierte physische oder virtuelle Kooperationseinrichtungen.

Phase 2: Neben den in der Phase 1 genannten Einrichtungen sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt. Die Machbarkeitsphase richtet sich vorzugsweise an Unternehmen, die die Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen (in gesondert begründeten Ausnahmefällen können auch Großunternehmen gefördert werden).

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Phase 1:Für die Sondierungsphase können bis zu 65 000 Euro (bei Hochschulen zuzüglich Projektpauschale) gewährt werden. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwölf Monate.
Phase 2: Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Sie können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Großunternehmen können mit einer Förderquote bis zu 30 % gefördert werden.
Für die Machbarkeitsphase beträgt die Laufzeit in der Regel drei Jahre.

Einreichfrist zur Vorlage und Auswahl von Projektskizzen vor der Sondierungsphase ist jeweils zum Stichtag am 1. Februar.

Verfahren
Mit der Abwicklung ist derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
Dr. Christoph Wennemann
Telefon: 0 24 61/61-32 99
E-Mail:
http://www.ptj.de

Weitere Informationen finden Sie hier.