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BMBF-Fördermaßnahme: „Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen mit innovativer Medizintechnik“

​Infektionskrankheiten zählen zu den häufigsten Krankheits- und Todesursachen weltweit. Eine der größten Herausforderungen ist es, neu auftretenden Infektionskrankheiten zu begegnen, da aufgrund der zunächst fehlenden Erreger-spezifischen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten das Risiko einer epidemischen oder gar pandemischen Aus­breitung besteht. Gegenwärtig prioritär ist sowohl die Eindämmung des SARS-CoV-2-Ausbruchs als auch die Versorgung der Covid-19-Patienten. Mit SARS-CoV-2 Infizierte müssen umgehend diagnostiziert und Covid-19-Erkrankte optimal medizinisch versorgt werden. Neben der Erforschung und Entwicklung Virus-spezifischer Arzneimittel und der Impfstoffentwicklung sind an dieser Stelle medizintechnische Lösungen in der Prävention, Diagnostik, Therapie sowie in der Lenkung der damit verbundenen Versorgungsprozesse essentiell.

Multidisziplinäre Forschungsansätze unter Beteiligung von Wirtschaft, Wissenschaft und Anwendern können dabei unterstützen, zielgerichtete und koordinierte Eingriffsmöglichkeiten zur Eindämmung von Infektionen mit epidemischem Potential zu schaffen. Zweck der Fördermaßnahme im Bereich der Medizintechnik ist es, in Verbundprojekten erfolgversprechende Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für die Prävention und Versorgung epidemisch auftretender ­Infektionen zu initiieren und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in dieser Hinsicht zu verbessern.

Gegenstand der Förderung sind grundsätzlich industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen medizintechnischen Lösungen angestrebt wird. Die Ergebnisse können Medizinprodukte oder innovative medizinische Dienstleistungen sein. Die Fördermaßnahme zielt auf medizintechnische Lösungen ab, die bei epidemischen Infektionskrankheiten einen signifikanten Mehrwert innerhalb der Versorgungskette Prävention − Diagnose – Therapie/Nachsorge erbringen und der Eindämmung von Infektionen dienen.

FuE-Förderung hat folgende thematische Schwerpunkte:
– Medizintechnik zur Prävention von Infektionen
– Diagnostik von Infektionen und resultierender Erkrankungen
– Therapie/Nachsorge von Infektionen und Erkrankungen
– Eindämmung von Infektionen
– Vernetzung von Versorgungs- und Industrieforschung zu epidemischen

Infektionskrankheiten
Gegenstand der Förderung können neben wissenschaftlich-technologischen Fragen und präklinischen Untersuchungen auch frühe klinische Machbarkeitsstudien sein.

Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Klinik zur Lösung von gemeinsamen FuE-Aufgaben (Verbundprojekte), die den Versorgungsstandard deutlich übertreffen und einen der in Nummer 2 genannten thematischen Schwerpunkte adressieren. Die Vorhaben sollen entlang der Wertschöpfungskette strukturiert sein. Darüber hinaus soll ein medizinischer Anwender im Vorhaben eingebunden werden. Eine Förderung von Einzelvorhaben ist nicht beabsichtigt.

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen: Zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Die mögliche Förderdauer beträgt bis zu 12 bzw. 36 Monate. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und hat laufzeitabhängig unterschiedliche Einreichfristen.

Einreichfristen in der ersten Verfahrensstufe:

  1. Für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten können dem Projektträger bis 28. September 2020 Projektskizzen vorgelegt werden. Das Entscheidungs- und Antragsverfahren für diese Vorhaben wird beschleunigt bearbeitet.
  2. Für Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten endet die Vorlagefrist zum 30. Januar 2021.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen vom Projektträger aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Abwicklung der Fördermaßnahme durch folgenden Projektträger (PT):
VDI Technologiezentrum GmbH
Bülowstraße 78
10783 Berlin
Telefon: 0 30/2 75 95 06-41
E-Mail: 

Ansprechpartner sind:
Dr. Constanze Reiche
Dr. Monika Weinhold