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Neue Richtlinien für ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) veröffentlicht

Das ZIM ist mit jährlich über 3.000 neuen Technologieentwicklungs-Projekten das größte Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes. 2020 stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 555 Millionen Euro zur Verfügung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die neuen Richtlinien veröffentlicht.
Das neue ZIM optimiert das bewährte Programm an zahlreichen Stellen:

Junge und Kleinstunternehmen sowie Erstinnovatoren erhalten zukünftig bessere Unterstützungsmöglichkeiten, um ihnen den Weg hin zu anspruchsvollen Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu ebnen. Kleine Unternehmen aus allen strukturschwachen Regionen profitieren zudem zukünftig von erhöhten Fördersätzen. Auch der nationale und internationale Wissenstransfer sowie der Transfer der Forschungsergebnisse in die Praxis werden intensiviert.
Das neue ZIM ersetzt die bisherige Förderrichtlinie, die am 31. Dezember 2019 ausgelaufen ist. Die ZIM-Projektträgerschaft ist ebenfalls neu ausgeschrieben. Dies wird voraussichtlich noch im ersten Quartal 2020 abgeschlossen und erlaubt dann eine Antragstellung unter den aktualisierten ZIM-Förderbedingungen.
(Förderanträge die bis 31. Dezember 2019 eingegangen sind, werden unter den alten Richtlinien noch von den bisherigen Projektträgern bearbeitet.)

Hier finden Sie die Kerninhalten der neuen ZIM-Richtlinien: https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Downloads/Richtlinien/richtlinie-zim-2020.html