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Landesregierung beschließt Entfesselungspakete VII und VIII

Minister Pinkwart: Wir verbessern weiter die Innovations- und Investitionsbedingungen für den Mittelstand

Um Unternehmen in ihrer Innovations- und Investitionstätigkeit zu stärken und weitere bürokratische Hürden abzubauen, hat das Landeskabinett das siebte und achte Entfesselungspaket beschlossen. Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart hat die 38 neuen Maßnahmen heute in Düsseldorf vorgestellt.

Minister Pinkwart: „Die Corona-Krise hat viele Unternehmen unter Druck gesetzt und in ihren Aktivitäten stark eingeschränkt. Damit gerade kleine und mittlere Unternehmen nach der Krise richtig durchstarten und nachhaltig erfolgreich sein können, räumen wir mit neuen Entfesselungspaketen bürokratische Hürden beiseite und stärken die Innovations- und Investitionsfähigkeit. Dabei helfen den Unternehmerinnen und Unternehmern das novellierte Mittelstandsförderungsgesetz, die Stärkung der Clearingstelle Mittelstand und Maßnahmen, um Betriebe bei der Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle zu unterstützen.“

Die Vorhaben der Entfesselungspakete VII und VIII im Einzelnen:

Das Land strebt einen echten Bürokratiedeckel an, der die Menschen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen dauerhaft entlastet:

  • One-in-One-out: Jede neue Belastung für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung muss an anderer Stelle kompensiert werden.
  • Umsetzung von Bundes- und EU-Regeln: Die Landesregierung setzt Regelungen so eng wie möglich um, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Mit dem Entfesselungspaket verankert das Land eine solche 1:1-Umsetzung fest in der Praxis.
  • Best Practice: Bei eigenen Gesetzen und Verordnungen orientiert sich Nordrhein-Westfalen an der deutschlandweit einfachsten und unkompliziertesten Lösung.

Das Land gibt den Belangen des Mittelstandes ein noch größeres Gewicht:

  • Mittelstands-Check: Die Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes und die entsprechende Verordnung stärken den Mittelstand und seine Interessenvertretungen in Kammern, Verbänden und Organisationen. In Zukunft kann die Clearingstelle Mittelstand neben künftigen auch bei bestehenden Gesetzen und Verordnungen im Auftrag des Ministeriums Clearingverfahren durchführen.
  • Förderung: Das bereits erfolgreich laufende Programm Mittelstand Innovativ & Digital wird erweitert. Der neue Programmbaustein „MID-Invest“ soll spezifische, technologiebasierte Hard- und Software in kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Hierfür stellt die Landesregierung 30 Millionen Euro aus dem NRW-Rettungsschirm bis Ende 2022 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier: wirtschaft.nrw/pressemitteilung/mittelstand-innovativ-digital-erweiterung

Die Landesregierung treibt die Digitalisierung weiter voran:

  • Digitales Gewerbeamt: 35 Verwaltungsleistungen können die Unternehmen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW komplett digital abwickeln. Weitere Dienste folgen. Bis Ende 2022 sollen in dem Portal 350 sog. „Einer-für-Alle“-Dienste bundesweit zur Mitnutzung bereitstehen.
  • Start-ups und Mittelstand: Das Land vereinfacht die Kontaktanbahnung mit dem landesweiten Portal www.startups.nrw.
  • Digital- und Innovationskredit. Um die Förderung digitaler und innovativer Vorhaben in einem Produkt zu bündeln, legt das Land den NRW.BANK.Digitalisierungskredit und den NRW.BANK.Innovationskredit zusammen.

Das Land vereinfacht rechtliche Vorgaben:

  • Statistikpflichten: Um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von unnötigen Erhebungen zu entlasten, strebt das Land eine einfache, bürokratiearme und digitale amtliche Statistik an und reduziert Statistikpflichten.
  • Harmonisierung: Die Landesregierung harmonisiert das Vergaberecht und strebt gleiche Regelungen und Wertgrenzen für Kommunen und Landesstellen an. Gestützt wird dieses Vorhaben auf eine wissenschaftliche Analyse der Vergabedaten in Nordrhein-Westfalen. Durch eine konsequente Digitalisierung und strategische Ausrichtung stärkt das Land das Vergaberecht weiter.
  • Einfache Abwicklung: Nach ersten Vereinfachungen im Zuwendungsrecht folgen weitere im Bereich der Nutzung von Pauschalen oder von Prüfaufwänden bei Verwendungsnachweisen. Außerdem harmonisiert das Land die Förderrichtlinien.