Förderung von Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung
BMBF-Fördermaßnahme
Trotz bedeutender Verbesserungen in Hygiene, Prävention und Behandlung stellen Infektionskrankheiten in Deutschland und weltweit immer noch eine große Herausforderung dar. Zunehmende Gefahren entstehen unter anderem durch die steigende Anzahl von Krankheitserregern, die gegen einen oder mehrere antimikrobielle Wirkstoffe resistent sind, und durch die globale Ausbreitung neu auftretender Infektionskrankheiten. Neue Strategien zur Prävention und Therapie müssen entwickelt werden müssen.
Hierzu bedarf es einer exzellent und nachhaltig aufgestellten Forschungsszene. Die Infektionsforschung in Deutschland hat aufgrund struktureller Besonderheiten (z. B. Zuständigkeit mehrerer Fachdisziplinen, keine Weiterbildung zum Facharzt für Infektiologie) Schwierigkeiten, aussichtsreiche berufliche Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs vorzuhalten. Nachholbedarf besteht ebenfalls in der gebotenen Zusammenarbeit in verschiedenen relevanten Disziplinen (z. B. Medizin, Naturwissenschaften, Informatik, Sozial- und Gesundheitswissenschaften).
Um Erkenntnisse zur Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten zu generieren und Innovationen für die klinische Praxis zu entwickeln, muss die wissenschaftliche Basis in Deutschland in der Infektionsforschung gestärkt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird den Karriereweg qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der klinischen und anwendungsorientierten Infektionsforschung gezielt fördern.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Nachwuchsgruppen, die zu infektiologischen Fragestellungen forschen, insbesondere zu antimikrobiellen Resistenzen (AMR).
Mit der Förderung soll dem besonders geeigneten wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit gegeben werden, mittelfristig (d. h. nach fünf bis sieben Jahren) die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrerin bzw. als Hochschullehrer in der Infektionsforschung zu erlangen.
Nicht berücksichtig werden können bereits habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, oder Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bereits durch eine andere Förderorganisation als Nachwuchsgruppenleitung unterstützt werden. Personen, die eine Juniorprofessur innehaben, können nur gefördert werden, wenn sie im Falle einer Förderung die Juniorprofessur niederlegen. Eine Förderung, die allein auf die Ausstattung einer existierenden Juniorprofessur abzielt, ist ausgeschlossen.
Förderung kann maximal 9 Jahre umfassen und ist modular aufgebaut:
Modul 1: Klinische Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung
Modul 2: Nichtklinische Nachwuchsgruppen in der Infektionsforschung
Gefördert werden exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Promotion und Expertise in der Infektionsforschung vorweisen können und eine mindestens zweijährige Postdoc-Phase absolviert haben.
Gefördert werden auch promovierte Ärztinnen und Ärzte (Human- und Veterinärmedizin), die sich vorzugsweise noch in der Facharztausbildung befinden und einen Karriereweg in der Forschung verfolgen, ohne weiterhin in der Patientenversorgung tätig zu sein.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde.
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Von Beginn der Förderung an muss die Nachwuchsgruppe nachweislich in die aufnehmende Einrichtung integriert sein. Mit der Projektskizze muss eine aufnehmende Einrichtung oder müssen mehrere aufnehmende Einrichtungen als Standort der Nachwuchsgruppe angegeben und begründet werden. Ein Unterstützungsschreiben der letztendlich aufnehmenden Einrichtung, das die Integration der Nachwuchsgruppe in die Einrichtung bestätigt, ist mit der Projektskizze vorzulegen.
Die Bundesförderung ist zunächst für einen Zeitraum von maximal fünf Jahren vorgesehen und kann danach zweimal für jeweils zwei Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Förderung über das fünfte Jahr hinaus ist eine schrittweise Überführung der Stelle der Nachwuchsgruppenleiterin bzw. des Nachwuchsgruppenleiters in eine Planstelle mit angemessener personeller und sächlicher Ausstattung.
Die Antragstellenden müssen durch Vorarbeiten ausgewiesen sein, die hinsichtlich der zu bearbeitenden Fragestellung einschlägig sind und durch entsprechende Publikationen belegt sind. Die zur Durchführung des Vorhabens erforderliche Infrastruktur wird an der aufnehmenden Einrichtung vorausgesetzt.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Nachwuchsgruppen können in der Regel über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren gefördert werden (siehe Nummer 4). Der initiale Förderzeitraum beträgt fünf Jahre mit der zweimaligen Möglichkeit einer Verlängerung um weitere zwei Jahre (5+2+2). Die vorzulegenden wissenschaftlichen Konzepte sollen dementsprechend für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren ausgestaltet werden.
Zuwendungen in Form von Projektförderung.
Zweistufiges Antragsverfahren
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 16. November 2020 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Einreichung des Antrags in englischer Sprache notwendig.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist beauftragt:
DLR Projektträger, – Gesundheit –
Ansprechpersonen sind:
Dr. Manuela Rehtanz,
Telefon: +49 30/6 70 55-79 29,
E-Mail:
Dr. Jeannette Endres-Becker,
Telefon: +49 2 28/38 21-17 45,
E-Mail:
Gesamte Förderbekanntmachung unter:
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/de/10747.php