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Förderung von frühen klinischen Studien

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Richtlinie zur Förderung von frühen klinischen Studien bekannt gegeben.

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, bestehende Barrieren in der Translationskette zwischen präklinischer und klinischer Forschung in Deutschland zu überwinden und die Erfahrung und Expertise in diesem Forschungsbereich in Deutschland auszubauen.

Zweck der Fördermaßnahme ist die Förderung von wissenschaftsinitiierten frühen klinischen Studien in Deutschland. Es sollen neuartige therapeutische Ansätze und neue Anwendungsbereiche für bekannte Medikamente entwickelt und untersucht werden. Die Förderung von frühen klinischen Studien macht diesen Wissenschaftsbereich für Forschende attraktiver und stärkt Deutschland im internationalen Vergleich. Forschungsgruppen an akademischen Einrichtungen soll die Möglichkeit gegeben werden, schon früh eine ganzheitliche Translation anzustreben und die Verwertungsmöglichkeiten ihrer Projektideen zu verbessern. Zudem soll es Patientinnen und Patienten ermöglicht werden, ihre Sichtweise und ihre Bedarfe aktiv einzubringen und so langfristig von der Fördermaßnahme zu profitieren.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.

Es werden wissenschaftsinitiierte frühe klinische Studien bis Phase II nach internationalen Standards gefördert. Diese sollen nachweislich eine hohe Relevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung dieser Menschen in Deutschland aufweisen und deren Bedürfnisse und Perspektiven berücksichtigen.

Die Fördermaßnahme ist in die nachfolgend aufgeführten Module unterteilt:

Modul 1: Frühe klinische Studien für eine neue Anwendung bereits bekannter Arzneimittel (Repositionierung bzw. „repurposing“)

Modul 2: Frühe klinische Studien für neuartige Therapieansätze

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 15. Juni 2021 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Skizzeneinreichenden wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung teilzunehmen. Informationen zu dieser Veranstaltung sind online beim Projektträger erhältlich.

 

Die gesamte Bekanntmachung finden Sie unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3481.html