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Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Richtlinie zur Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Patientenversorgung veröffentlicht.

Die systematische Beobachtung definierter Gruppen von Patientinnen und Patienten mittels klinischer Studien sowie die Bewertung vorhandener Studienergebnisse durch systematische Übersichtsarbeiten sind zentrale Instrumente der klinischen Forschung. Beide Instrumente unterstützen den Transfer von Forschungserkenntnissen in die Patientenversorgung und damit die Einführung von innovativen Therapiekonzepten in das Gesundheitssystem. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für eine evidenzbasierte Medizin und stellen die Qualität der medizinischen Versorgung sicher.

 Zweck der Förderinitiative ist die Förderung klinischer Studien und systematischer Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards. Dabei sollen insbesondere solche Projekte gefördert werden, die auf das Schließen von Evidenzlücken abzielen und eine hohe Relevanz für die betroffenen Patientinnen und Patienten und das Gesundheitssystem aufweisen.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe
https://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/files/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung_barrierefrei.pdf.

Die Förderinitiative ist in drei Fördermodule unterteilt.
Modul 1: konfirmatorische und explorative klinische Studien
Modul 2: systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien
Modul 3: Patientenbeteiligung in der Konzeptentwicklungsphase

Für alle Module gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen).
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind nicht antragsberechtigt, es sei denn, sie sind gleichzeitig auch eine Einrichtung der Gesundheitsversorgung. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die keine Einrichtung der Gesundheitsversorgung sind, können, sofern erforderlich, von den Antragstellenden als Unterauftragnehmer einbezogen werden.
Für Modul 3 (Konzeptentwicklungsphasen) sind zusätzlich zu den oben genannten Antragsberechtigten Nichtregierungsorganisationen sowie weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Selbsthilfegruppen) antragsberechtigt. Alle Antragsberechtigten können sowohl als Zuwendungsempfänger als auch als Unterauftragnehmer fungieren, jedoch muss mindestens ein wissenschaftlicher Projektpartner beteiligt sein.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Telefax: 0228/3821-1257

Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Die gesamte Bekanntmachung finden Sie hier.