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Eurostars 3 – Das Förderprogramm für forschungstreibende KMUs geht in die nächste Runde

Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern und ein Instrument unter dem Dach der europäischen Forschungsinitiative EUREKA.
Dabei wird die dritte Eurostars Programmphase als europäische kofinanzierte Partnerschaft für innovative KMU (European Cofunded Partnership on innovative SMEs) im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ fortgeführt.

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 ist die Förderung von multilateralen Projektkooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ von EUREKA bestimmen die Konsortien flexibel über die Projektinhalte und die Konsortialzusammensetzung.
Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende als Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen auf dem Markt sind. Für den Bereich Biomedizin/Medizin sollte maximal zwei Jahre nach Projektende der Beginn der klinischen Studien erfolgen.

Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind der experimentellen Entwicklung zuzuordnen (vgl. Artikel 25 Absatz 2 AGVO; Begrifflichkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 84 ff. AGVO). Das Ergebnis der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten muss grundsätzlich neuartig und die Zielerreichung muss ungewiss sein. Die Arbeiten erfordern einen wissenschaftlichen und systematischen Ansatz.

Antragsberechtigt sind:
KMU: „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.5 Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags. Großunternehmen können sich auf eigene Kosten an einem Projekt beteiligen, erhalten jedoch keine Förderung.

Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutschland in einem Eurostars 3-Projekt kooperieren.

Voraussetzung für die Teilnahme am Eurostars 3-Programm:

  • Verbundkoordination durch ein KMU mit Sitz in einem Eurostars 3-Teilnehmerland.
  • Das Konsortium besteht aus mindestens zwei voneinander unabhängigen Projektpartnern.
  • Die beteiligten Projektpartner kommen aus mindestens zwei verschiedenen Eurostars 3-Teilnehmerländern.
  • Mindestens 50 % der Forschungs- und Entwicklungsgesamtprojektkosten (ohne Unteraufträge) entstehen bei den beteiligten KMU.
  • Auf keinen der Projektpartner und auf keines der am Projekt beteiligten Länder entfallen mehr als 70 % der Gesamtprojektkosten.
  • Das Projekt dient ausschließlich zivilen Zwecken.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Gesamtförderung für die deutschen Partner in einem Eurostars 3-Projekt ist auf maximal 500 000 Euro begrenzt. KMU erhalten vorrangig eine Förderung ihrer Vorhaben. Die maximale Projektlaufzeit bei Antragstellung beträgt drei Jahre.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Begutachtungsrunden finden in der Regel zweimal im Jahr statt, die Termine der Stichtage werden rechtzeitig auf der internationalen Eurostars 3-Internetseite (http://www.eurostars-eureka.eu/) und auf der deutschen Internetseite (http://www.eurostars.dlr.de) bekannt gegeben.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist derzeit der DLR Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
DLR Projektträger
Europäische und internationale Zusammenarbeit
Förderung innovativer KMU
Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Bartels-Schmies
Telefon: 02 28/38 21-13 80
E-Mail:
http://www.eurostars.dlr.de

Die gesamte Ausschreibung finden Sie hier