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BMBF-Förderung für interdisziplinäre Verbünde zur Erforschung von Pathomechanismen

Förderziel
Trotz signifikanter Fortschritte in der Medizin gibt es noch eine erhebliche Anzahl von Erkrankungen, die bisher nur gelindert, aber nicht geheilt werden können. Von besonderer Bedeutung sind dabei solche Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, zu gravierenden Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen oder mit hohen Kosten für das ­Gesundheitswesen einhergehen. Ein wesentlicher Grund für fehlende Heilungsmöglichkeiten ist in vielen Fällen, dass die Pathomechanismen, die den Erkrankungen zugrunde liegen, noch nicht ausreichend geklärt sind.
Diese Fördermaßnahme zielt daher zum einen darauf ab, mit Hilfe der interdisziplinären Verbundforschung die Potenziale einer krankheitsübergreifenden Erforschung von Pathomechanismen verschiedener Erkrankungen zu nutzen, um Ansatzpunkte für die Entwicklung innovativer Möglichkeiten für ihre Prävention, Diagnose und Behandlung zu generieren.

Gegenstand der Förderung
Es können interdisziplinäre Verbünde zu den in den Modulen 1 und 2 beschriebenen Fördergegenständen gefördert werden. Dabei sollen die interdisziplinären Verbünde ein kooperatives und koordiniertes Forschungskonzept verfolgen. Die Arbeit im Verbund soll auf gemeinsam festgelegte Ziele, Fragen und einen gemeinsamen Forschungsgegenstand ausgerichtet sein.
Modul 1: Krankheitsübergreifende Pathomechanismen
Gefördert wird die Erforschung krankheitsübergreifender Pathomechanismen zum Zweck der Verbesserung der ­Prävention, Diagnose und Therapie von schwerwiegenden Erkrankungen.
Modul 2: Unbekannte Pathomechanismen einzelner Erkrankungen mit hoher Krankheitslast
Gefördert wird die Erforschung bisher unbekannter Pathomechanismen für einzelne Erkrankungen, deren Entstehung bisher weitgehend unklar ist und die daher nur unzureichend therapierbar sind.
Für Verbünde zu den Modulen 1 und 2 gilt:
Gefördert werden können alle Schritte der präklinischen und klinischen Forschung, die nötig sind, um krankheitsübergreifende bzw. krankheitsspezifische Pathomechanismen von Erkrankungen zu identifizieren und Ansatzpunkte für ihre Nutzung in der Prävention, Diagnostik und Therapie zu generieren.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. In einen Forschungsverbund muss mindestens eine universitätsmedizinische Einrichtung als Partner eingebunden sein.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen
Vorleistungen:
Die Antragstellenden müssen durch Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zu den für die jeweiligen Projekt­vorschläge einschlägigen spezifischen Themen- bzw. Krankheitsbereichen ausgewiesen sein.
Zusammenarbeit:
In die Verbünde müssen alle zur Bearbeitung erforderlichen Partner aus Wissenschaft und Klinik einbezogen werden. Auch Betroffene oder ihre Vertretungen sind in möglichst alle Projektphasen einzubinden.
Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten:
Die angestrebten Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen in der Prävention, Diagnostik und Therapie von gesundheitspolitisch bedeutenden Erkrankungen erwarten lassen. Die geplante Verwertung, der Transfer der Ergebnisse in die Praxis sowie Strategien zur nachhaltigen Umsetzung müssen bereits in der Konzeption des beantragten Projekts adressiert und auf struktureller und prozessualer Ebene beschrieben werden.

Art und Höhe der Zuwendung:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Verbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden, gegebenenfalls ist eine Verlängerung um zwei Jahre möglich. Nach ca. zweieinhalb Jahren werden die Verbünde einer Zwischenevaluation unterzogen. Auf der Grundlage der Zwischenevaluation wird über eine mögliche Weiterförderung entschieden.

Dreistufiges Antragsverfahren
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 29. Januar 2021, 12.00 Uhr MEZ zunächst Kurzskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Die Kurzskizzen sind nach Abstimmung mit allen Projektpartnern durch die/den vorgesehene/n Verbundkoordinatorin/Verbundkoordinator vorzulegen.
Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Kurzskizzen in englischer Sprache empfohlen.
Die eingegangenen Kurzskizzen werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums bewertet.
Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden geeignete Projekte zur Einreichung einer ­Projektskizze ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe müssen dem Projektträger für die ausgewählten Projekte bis zur im Aufforderungsschreiben genannten Frist ausführliche formlose Projektskizzen vorgelegt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Anspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Projektskizzen müssen ein fachliches beurteilbares Konzept und einen Finanzierungsplan mit dem voraussichtlichen Umfang der Ausgaben bzw. Kosten beinhalten. Die Projektskizze ist anhand des dafür vorgesehenen Musters zu erstellen. Dieses wird mit dem Aufforderungs­schreiben zur Verfügung gestellt. Projektskizzen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung des externen Begutachtungsgremiums und weiterer Kriterien bewertet und die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt.
In der abschließenden Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.
Die Förderanträge sind in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Mit den förmlichen Förderanträgen sind u. a. folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:
detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens, ausführlicher Verwertungsplan, Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung, detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.
Die eingegangenen Anträge werden einer vertieften Prüfung unterzogen und werden zusätzlich nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:
– Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
– Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen
Zielsetzungen dieser ­Fördermaßnahme.
Nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

Abwicklung der Fördermaßnahme durch folgenden Projektträger (PT):

DLR Projektträger, Bereich Gesundheit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: www.gesundheitsforschung-bmbf.de
Ansprechpersonen:
Frau Dr. Cosima Pfenninger, Telefon: +(0) 49 30/6 70 55-96 09
Frau Dr. Andrea Delekate, Telefon: +(0) 49 2 28/38 21-23 59
E-Mail: