BMBF-Fördermaßnahme: „KMU innovativ: Bioökonomie“
]Das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung soll gestärkt werden.
Dazu wurde das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, sowie die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien: Exzellenz, Innovationsgrad und Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen.
Im Fokus stehen Projekte, die Entwicklung und Herstellung zukunftsweisender Produkte und Verfahren unter Minimierung umweltschädlicher Emissionen (Dekarbonisierung) und Abfälle bzw. deren Rückführung in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten sowie Arbeiten zu Dienstleistungen in diesen Gebieten zum Inhalt haben.
Die FuE-Vorhaben müssen sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll sein und sich durch ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten.
Das Projekt kann als Einzel- oder Verbundvorhaben durchgeführt werden. Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinie sind Einzelvorhaben von KMU und mittelständischen Unternehmen, Projekte der Verbundforschung zwischen KMU bzw. mittelständischen Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen sowie Projekte der Verbundforschung mehrerer Unternehmen, die damit einen größeren Teil der Wertschöpfungskette abdecken.
Antragsberechtigt sind:
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- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission
- Mittelständische Unternehmen (nationale Vorgabe), wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen
- Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden
- Großunternehmen im Rahmen von Verbundprojekten mit KMU und/oder mittelständischen Unternehmen
- Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre, kann aber in Abhängigkeit von den Erfordernissen im Einzelfall differenziert gestaltet werden.
Zweistufiges Antragsverfahren
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool auf dem Internetportal für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Bioökonomie“ jederzeit online eingereicht werden. Die für eine Beteiligung an der Bekanntmachung benötigten Informationen sind dort verfügbar. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.In der zweiten Stufe werden förmliche Förderanträge von jedem einzelnen Verbundpartner gestellt.
Erste elektronische Vorlagefrist für Projektskizzen ist der 1. September 2020.
In den Folgejahren sind die Vorlagefristen jeweils der 15. April und der 15. Oktober.Bei positiver Bewertung der Projektskizzen werden die Verfasser und gegebenenfalls die Projektpartner in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen formgebundenen Förderantrag mit detaillierter Vorhabenbeschreibung und Kalkulation des Projekts, Unterlagen zur Prüfung der Bonität sowie einer Darlegung der Aufbringung des Eigenanteils vorzulegen. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) zu nutzen. Den Link zur Antragstellung erhalten die Einreicher positiv bewerteter Skizzen per E-Mail.
Die Förderentscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Vorlage der vollständigen formgebundenen Anträge.Abwicklung der Fördermaßnahme durch Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich (PtJ)Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie, Fachbereich Technologietransfer (BIO2)
Ansprechpartnerin:
Dr. Eleonore Glitz
Telefon: 0 24 61/61-36 22
E-Mail: Vollständige Ausschreibung unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2990.html
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