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Das Abkommen verpflichtet alle Staaten völkerrechtlich, einen nationalen Klimaschutzbeitrag zu erarbeiten um das gemeinsame Ziel, die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu beschränken, zu erreichen. Dabei wurde auch das Thema Finanzierung und Technologie mit in das Abkommen aufgenommen. Sowohl öffentliche als auch private Investitionen müssen die Umsetzung der vereinbarten Klimaziele unterstützen. Ebenso soll bei Technologieentwicklung und -transfer früh und transparent zusammengearbeitet werden um Innovationen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, für alle Länder nutzbar machen. Das Abkommen trat im November 2016 in Kraft, nachdem es in einem beispiellosen schnellen Prozess von allen Ländern ratifiziert wurde.
-> Zur Erreichung des Klimaziel kann die Bioökonomie beitragen, indem sie z.B. erdölbasierte Produkte wie Plastik, Energie und Textilien durch nicht-erdöl, bio-basierte Produkte ersetzt.