
Dialogveranstaltung „An der Translationsschwelle zur Stammzelltherapie“
Das Programm der Veranstaltung gliedert sich in drei Schwerpunktthemen, die jeweils einen separaten Block bilden und durch eine Podiumsdiskussion abgeschlossen werden. Der erste Schwerpunkt beschäftigt sich mit konfligierenden Embryonenbegriffen in unterschiedlichen Rechtsbereichen und wird einen Vortrag von Prof. Dr. Henning Rosenau zum Thema „Verwerfungen im rechtlichen Schutz vorgeburtlichen Lebens“, einen Vortrag von Prof. Dr. Helmut Frister „Zur Doppelmoral im deutschen Embryonenschutzrecht“ sowie einen Vortrag von Prof. Dr. Michael von Wolff mit dem Titel „Embryonenschutzgesetz = Kindergefährdungsgesetz? Betrachtungen verschiedener gesetzlicher Regelungen der Fortpflanzungsmedizin“ umfassen.
Der zweite Schwerpunkt der Veranstaltung widmet sich rechtlichen oder regulatorischen Translationshindernissen und wird einen Vortrag von Prof. Dr. Hans Schöler zum Thema „Die behördliche Sicht auf translationsbezogene Stammzellforschung“, einen Vortrag von Prof. Dr. Tade Spranger mit dem Titel „Der Nikolausbeschluss und das Translationsverbot des StZG“ sowie einen Beitrag zum Themenfeld der Genehmigung von ATMPs beinhalten.
Im dritten Schwerpunkt stehen ein europäischer Rechtsvergleich sowie Ausblicke auf weitere Entwicklungen im Mittelpunkt. Hierzu wird es einen Vortrag von Prof. Dr. Dieter Sturma zum Thema „Ethische Leitplanken einer zukunftsgerichteten Stammzellforschung“, einen Vortrag von Prof. Dr. Hans-Georg Dederer zum Thema „Stammzellforschung aus rechtsvergleichender Sicht: ein Blick über den Tellerrand“ sowie einen Vortrag von Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert mit dem Titel „Was soll Wissenschaft dürfen? Eine kleine Wunschliste“ geben.
Die Teilnahme an der Veranstaltung „An der Translationsschwelle zur Stammzelltherapie“ ist kostenfrei. Weitere Informationen, das vollständige Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung werden in den kommenden Wochen auf der Website des Stammzellnetzwerk.NRW veröffentlicht.