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Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2025“

Bekanntmachung vom 15.08.2024:

Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Förderziel

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung und Innovation (FuEuI) unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie mit Blick auf ihre internationalen Perspektiven und Kontexte zu stärken. Das Ziel der im Januar 2020 veröffentlichten Nationalen Bioökonomiestrategie der Bundesregierung ist es, den Wandel von einer überwiegend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft hin zu einer an natürlichen Stoffkreisläufen orientierten, nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise zu unterstützen. Dabei wird Forschung für Innovation als der erforderliche Schlüssel eingestuft, mithilfe dessen die Potenziale der Bioökonomie erkannt und gehoben werden können. Die korrespondierende Forschungsförderung durch das BMBF gliedert sich – wie in der Nationalen Bioökonomiestrategie dargelegt – in sechs Bausteine, von denen der erste Baustein „Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie“ eine besondere Relevanz für diese Förderrichtlinie besitzt.

Die Nationale Bioökonomiestrategie unterstützt neben anderen Aspekten in erheblichem Maße den Einsatz unterschiedlicher biotechnologischer Verfahren in der Industrie. Unternehmen implementieren bereits jetzt zunehmend nachhaltige Prozesse und Produkte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei soll die Umsetzung der Bioökonomie die Anstrengungen zur weltweiten Ernährungssicherung nicht belasten. Denn bereits heute zeichnen sich in vielen Ländern Zielkonflikte, wie eine zunehmende Konkurrenz um die Nutzung natürlicher Ressourcen (Land und Wasser) und die Verwendung agrarischer Produkte für die unterschiedlichen Nutzungszwecke (Ernährung, stoffliche Verwertung in der industriellen Produktion und energetische Nutzung), ab. Hinzu kommt eine global steigende Nachfrage nach Lebens- und Futtermitteln, Holz und verschiedensten Arten von Agrarerzeugnissen, auch nach Neben- und Restströmen, die direkte und indirekte Effekte für die globale Landnutzung, für das Klima, die Biodiversität und wichtige Ökosystemleistungen hat.

Die Förderrichtlinie Bioökonomie International zahlt auf die Missionen I „Ressourceneffizientes und auf kreislauffähiges Wirtschaften ausgelegte wettbewerbsfähige Industrie und nachhaltige Mobilität ermöglichen“ und II „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität“ wie auch das Handlungsfeld 3 „Europäische und internationale Zusammenarbeit intensivieren“ der Zukunftsstrategie ein.

Zuwendungszweck

Zur Realisierung der Bioökonomie als einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaftsweise sind neben nationalen und europäischen insbesondere auch internationale Initiativen mit vielfachen ambitionierten Aktivitäten und Projekten erforderlich. Da nachhaltige Bioökonomie global gedacht werden muss, bedarf es der weltweiten Zusammenarbeit, um die angestrebten Ziele zur Etablierung der Bioökonomie zu verwirklichen. Hier setzt die Fördermaßnahme Bioökonomie International (Bioeconomy International) an. Ihr Zweck ist es, durch die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in enger Zusammenarbeit mit relevanten ausländischen Partnern zu zentralen Fragestellungen der Bioökonomie internationale Kooperationen zu stärken und tragfähige, aktive Partnerschaften im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation aufzubauen. Dabei kann es sich um Vorhaben variabler Geometrie handeln.

Die eingereichten internationalen Projektskizzen für ausgewählte Vorhaben flankieren die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Bioökonomie und leisten einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen der Nationalen Bioökonomiestrategie.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR, der Schweiz, Australien, Brasilien, Thailand und Vietnam genutzt werden.

Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Nach dieser Förderrichtlinie werden staatliche Beihilfen auf der Grundlage der Artikel 25 Absatz 1 und Absatz 2 Buchstabe a bis c und Artikel 28 Absatz 1 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU-Kommission gewährt. Die Förderung erfolgt unter Beachtung der in Kapitel I AGVO festgelegten Gemeinsamen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung der in Artikel 2 der Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen.

 

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) in Verbünden mit Partnern aus Vietnam, Thailand, Queensland/Australien und/oder Sao Paulo/Brasilien, die im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt werden.

Gefördert werden jeweils die deutschen Partner in diesen internationalen Verbünden. Die internationalen Partner erhalten eine Gegenfinanzierung durch die mit dem BMBF kooperierenden Förderagenturen der beteiligten Partnerländer.
Den thematischen Rahmen der Förderung setzt die Nationale Bioökonomiestrategie vom 15. Januar 2020 mit ihren Leitlinien und strategischen Zielen. Im Kontext der Umsetzungsziele definiert sie distinkte Bausteine der Forschungsförderung, um die strategischen Ziele der Strategie zu erreichen.

Von den geförderten Verbundvorhaben wird erwartet, dass sie unter Adressierung des Forschungsbausteins 6 „Globale Forschungskooperationen“ den Bezug zu mindestens einem der fünf weiteren in der Strategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:

  1. Biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie
    (Mikroorganismen; Algen, Pilze, Bakterien, Pflanzen; Insekten, et cetera);
  2. Konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit
    (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung, et cetera);
  3. Grenzen und Potenziale der Bioökonomie;
  4. Transfer in die Anwendung
    (Wertschöpfungsnetze, et cetera);
  5. Bioökonomie und Gesellschaft
    (Wechselwirkungen, Zielkonflikte, et cetera);
  6. Globale Forschungskooperationen.

Die genauen förderfähigen Themen sind in Absprache mit den kooperierenden Förderagenturen für jedes Modul einzeln spezifiziert/definiert worden.

 

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen. Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß KMU-Empfehlung der Kommission im Rahmen des Antrags.

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Text Copyright: Bundesministerium für Bildung und Forschung